Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Berthold Brecht)

Leider sind unsere schlimmsten Befürchtungen eingetreten. Das Gatterverbot in NÖ wird beschlossen. Der Antrag für eine Gesetzesänderung im Jagdgesetz liegt nun vor. Die NÖ Landesregierung beugt sich einer manipulierten und hetzerischen Kampagne populistischen Tierschützer.

Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 (NÖ JG)

Nach einer angemessenen Übergangsfrist soll es mit Beginn der übernächsten Jagdperiode, die am 1. Jänner 2029 beginnt, nicht mehr möglich sein, umfriedete Eigenjagdgebiete zu betreiben. Sämtliche damit verbundene erforderliche gesetzliche Änderungen im NÖ Jagdgesetz 1974 werden rechtzeitig vor Ablauf der nächsten Jagdperiode vorgenommen. Exemplarisch betrifft dies: den Begriff des Jagdrechtes (§ 1), die Entfernung der Zäunungen (§ 7), die Feststellung der umfriedeten Eigenjagd (§ 12), die Abschussplanung und Erstellung der Abschusslisten (§§ 81 bis 84),die Wildfütterung (§ 87) sowie das Aussetzen von Wild (§ 95a).

Eine Übergangsfrist von etwa 12 Jahren bis zum Inkrafttreten eines Verbotes umfriedeter Eigenjagdgebiete wird als ausreichend dafür angesehen, dass sich Betreiber von umfriedeten Eigenjagdgebie-
ten auf dieses Verbot aus wirtschaftlicher Sicht einstellen und entsprechende Planungen vornehmen können.

Die Interessensgruppe Umfriedete Eigenjagden, ist über diese Vorgangsweise sehr enttäuscht, da die Hoffnungen auf das Bestehen der Jagdgatter und die Akzeptanz als eine moderne zukunftsweisende Jagdform ebenfalls zunichte gemacht wurden. Das durch diese Gesetzesänderung ein völlig falscher Weg gegangen wird, ist den verantwortlichen Personen anscheinend nicht bewusst! Gerade jetzt werden unsere Mitglieder, weiter und stärker, im Sinne der Jagd versuchen, die Bevölkerung und Betroffenen entsprechend und umfassend aufzuklären. Wir werden die Notwendigkeit bzw. Rechtmässigkeit aufzeigen und weiter dafür kämpfen!