Wir als Interessengruppe umfriedete Eigenjagden verpflichten uns dazu, im Gegensatz zu anderen Formen der Jagd die Anzahl der Tage, an denen gejagt wird, deutlich zu verringern.
Das bereits sehr strenge Niederösterreichische Landesjagdgesetz sieht vor, dass an acht Tagen im Jahr gejagt werden darf. Für uns gilt allerdings: In Eigenjagdrevieren mit einer Größe bis maximal 400 Hektar wird nur an vier Tagen jährlich gejagt, alle größeren umfriedeten Eigenjagdgebiete reduzieren freiwillig die erlaubten Jagdtage von acht auf sechs pro Jahr. Außerdem verkürzen wir freiwillig den Zeitraum, in dem Jagden durchgeführt werden dürfen.