„JAGDGATTERVERBOT NÖ“ im Faktencheck

„Jagd gibt es NUR in freier Wildbahn“ (verpflichtet durch die Berner Konvention und EU Jagdcharta)
Das ist eindeutig falsch.
Die Definition lt. Jagdcharta lautet wörtlich: „Nachhaltige Jagd: Die Nutzung von Wildarten und deren Lebensräumen in einer Weise und in einem Ausmaß, die weder zum langfristigen Rückgang der biologischen Vielfalt führt, noch ihre Erneuerung verhindert.“ (siehe: Europäische Charta über Jagd un d Biodiversität, Berner Konvention)

Im Mittelpunkt steht sohin die „Nutzung“ von Wild.
Der Begriff „freie Wildbahn“ kommt übrigens in der ganzen Charta nicht einmal vor. (Dies ganz bewusst – denn es gibt gerade in Europa extrem viele räumlich teils stark eingeschränkte Habitate, in denen es natürlich trotzdem nachhaltige Jagd gibt)
Folgte aus der Charta das Postulat des Gehegeverbotes, hätte dieses in den bereits 10 (!) Jahren ihres Bestehens längst (etwa auch in D, H, CZ, E, F usw.) umgesetzt werden müssen.